Bußgeldabwehr
Bußgeldabwehr24

UNSER EXPERTENTEAM PRÜFT IHRE RECHTLICHEN MÖGLICHKEITEN

Lassen Sie Ihre individuellen Abwehrmöglichkeiten von unserem erfahrenen Expertenteam rechtlich prüfen


  • AdobeStock_88347316 ©morane
  • AdobeStock_70438441 ©powell83
  • AdobeStock_124057029 ©nmann77
  • AdobeStock_245908994 ©Gerhard Seybert

Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Handyverstoß, etc.

NAHEZU JEDER ZWEITE BUßGELDBESCHEID IST FEHLERHAFT!



Die in einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhobenen Vorwürfe sind oft unzutreffend oder unzureichend belegt.

Akzeptieren
Sie die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe nicht ungeprüft. Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Bescheids Einspruch einzulegen. Auf jeden Fall sollten Sie den Bußgeldbescheid genau prüfen - am besten von unseren spezialisierten Experten.
           

ZUR PRÜFUNG




Unterlagen übermitteln

Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen schnell und unkompliziert übermitteln:

PER E-MAIL: 
bussgeldabwehr24@dr-greger.de

oder per Messenger über
WHATSAPP, TELEGRAM, SIGNAL oder WIRE:
0176-45746282


Lassen Sie uns die Ihnen zugegangenen Unterlagen vollständig eingescannt per E-Mail oder gut leserlich abfotografiert per WhatsApp zukommen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre E-Mail-Adresse mit, über die wir mit Ihnen die weitere Abwicklung vornehmen können. Für unsere Erstsichtung entstehen Ihnen KEINE KOSTEN.

ZUR PRÜFUNG




  • AdobeStock_270049186 ©Song_about_summer
  • AdobeStock_195481501 ©BillionPhotos_com
  • AdobeStock_183343747 ©peshkov




WICHTIG:
Die 14-tägige Einspruchsfrist beginnt, sobald der Bußgeldbescheid in Ihren Briefkasten eingeworfen wird.
Wird nicht fristgemäß Einspruch eingelegt, ist der Bescheid rechtskräftig und auch ein Anwalt kann in der Regel nichts mehr dagegen tun.






Überschreitung Tempolimit:



Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren ?


GESCHWINDIGKEITSVERSTOß

PRÜFEN LASSEN


—  —  —



Abstandsverstoß:




Sie haben zu dem vorausfahrenden Fahrzeug den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht eingehalten ?

 ABSTANDSVERSTOß

PRÜFEN LASSEN


—  —  —

 


Handy am Steuer:



Sie haben während der Autofahrt Ihr Handy benutzt ?


HANDYVERSTOß

PRÜFEN LASSEN


—  —  —

 

 




Alkohol & Drogen am Steuer:



Sie haben Ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt?


ALKOHOL-/DROGENVERSTOß


—  —  —

 


Rotlichtverstoß:



Sie haben eine rote Ampel übersehen?



ROTLICHTVERSTOß

PRÜFEN LASSEN


—  —  —

 




Überholverstoß:



Sie haben trotz Verbots ein vor Ihnen fahrendes Fahrzeug überholt?


ÜBERHOLVERSTOß

PRÜFEN LASSEN


—  —  —

 




 Wir kommunizieren mit Ihnen per E-Mail, Telefon sowie WhatsApp & Co. – schnell und unkompliziert:


0176-45746282



So sparen Sie sich zeitaufwendige Kanzleibesuche.

 
 
 
E-Mail
Anruf